Batterieentsorgung nach dem Batteriegesetz 2 (BattG2)  

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, sind wir verpflichtet, Sie auf folgendes hinzuweisen:

Batterien und Akkus gehören nicht in den Hausmüll!

Altbatterien enthalten wertvolle Rohstoffe, wie Zink, Eisen und Nickel, die in Recyclingverfahren wiedergewonnen und anschließend wiederverwertet werden können. Außerdem enthalten sie aber auch Schadstoffe und Schwermetalle, die keinesfalls in die Umwelt gelangen dürfen.

Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endnutzer gesetzlich verpflichtet. Sie können Altbatterien, die wir als Neubatterien im Sortiment führen oder geführt haben, unentgeltlich an unserem Versandlager (Versandadresse) zurückgeben. Gemäß §9 des Batteriegesetzes trägt der Kunde selbst die Verantwortung für die Versandkosten.

Die auf den Batterien abgebildeten Symbole haben folgende Bedeutung:

Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass die Batterie nicht in den Hausmüll gegeben werden darf.

Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei

Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium

Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber


      

Sie können dies kostenfrei im Handelsgeschäft oder bei einer anderen Sammelstelle in Ihrer Nähe tun. Adressen geeigneter Sammelstellen können Sie von Ihrer Stadt- oder Kommunalverwaltung erhalten. 

Um Kurzschlüsse zu vermeiden, sollten bei Lithiumbatterien die Batteriepole zudem vor der Abgabe mit Klebestreifen isoliert werden.

Weitere Informationen zum Batteriegesetz finden Sie auch im Internet unter www.batteriegesetz.de.